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Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie)

Informationen:
Neue Förderschwerpunkte, erweiterte Antragsberechtigungen und eine lange Geltungsdauer: Das sind die Eckpunkte der heute vom Bundesumweltministerium veröffentlichten novellierten Kommunalrichtlinie, die zum 1. Januar 2022 in Kraft tritt. Die neue Richtlinie soll Anreize für kommunale Akteur*innen schaffen, den Klimaschutz vor Ort noch effektiver voranzubringen.
Von Klimaschutzkoordinator*innen über Vorreiterkonzepte bis hin zu Machbarkeitsstudien: Die neu gestaltete und erweiterte Kommunalrichtlinie bietet nun noch mehr Möglichkeiten, sich vor Ort für den Klimaschutz stark zu machen. Das Ziel: kommunale Akteur*innen bei ihrem Engagement für den Klimaschutz finanziell zu unterstützen und so die großen Potenziale zur Einsparung von Treibhausgasemissionen auf kommunaler Ebene auszuschöpfen. Die neue Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2027.

Kontakt:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH | 030 / 700 181- 880 | nki-kommunalrichtlinie(at)z-u-g.org | https://www.klimaschutz.de/de/service/meldungen/neue-kommunalrichtlinie-noch-mehr-moeglichkeiten-fuer-den-kommunalen-klimaschutz