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IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen

Informationen:
Mit der neuen Förderrichtlinie „IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen“ legt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einen besonderen Fokus auf gewerbliche Anwendungen der Elektromobilität. Sie soll der Antriebswende im Nutzfahrzeug-Segment weiteren Schub verleihen. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Eine wesentliche Zielsetzung des BMWK ist hier die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen. Richtlinie gilt bis zum 30. Juni 2024.

Kontakt:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz | https://www.digitale-technologien.de/DT/Navigation/DE/ProgrammeProjekte/AktuelleTechnologieprogramme/IKT-EM/ikt-em-3.html