Ländliche Gestaltungsräume (LGR-Fonds)

Informationen:
Die Mittel des LGR-Fonds stehen für die Förderung von Maßnahmen zur Verfügung, welche die Kommunen dabei unterstützen sollen, vor Ort bestehende Herausforderungen und Problemlagen vorrangig aus dem Beriech der Daseinsvorsorge zu bewältigen. Dies gilt insbesondere für gemeindeübergreifende Maßnahmen in den Handlungsfeldern Mobilität/Erreichbarkeit, Nahversorgung, Gesundheit, Bildung Kitas/Horte, Kultur sowie Kooperation und Gemeinschaft. Eine Förderung durch den LGR-Fonds kommt dann in Betracht, wenn keine Fördermittel aus bestehenden Förderprogrammen der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes zur Verfügung stehen. Eine Kofinanzierung von Maßnahmen die aus bestehenden Förderprogrammen gefördert werden, ist möglich.

Kontakt:

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg Vorpommern -Oberste Landesplanungsbehörde-, Schloßstraße 6-8, 19053 Schwerin | E-Mail:  | https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/Raumordnung/L%C3%A4ndliche-GestaltungsR%C3%A4ume/
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert