Ländliche Gestaltungsräume (LGR-Fonds)
Informationen:
Die Mittel des LGR-Fonds stehen für die Förderung von Maßnahmen zur Verfügung, welche die Kommunen dabei unterstützen sollen, vor Ort bestehende Herausforderungen und Problemlagen vorrangig aus dem Beriech der Daseinsvorsorge zu bewältigen. Dies gilt insbesondere für gemeindeübergreifende Maßnahmen in den Handlungsfeldern Mobilität/Erreichbarkeit, Nahversorgung, Gesundheit, Bildung Kitas/Horte, Kultur sowie Kooperation und Gemeinschaft. Eine Förderung durch den LGR-Fonds kommt dann in Betracht, wenn keine Fördermittel aus bestehenden Förderprogrammen der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes zur Verfügung stehen. Eine Kofinanzierung von Maßnahmen die aus bestehenden Förderprogrammen gefördert werden, ist möglich.
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