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Mobilität für Kommunen & Gemeinden – Finanzielle & beratende Unterstützung

Hier aufgelistet finden Sie aktuelle Programme für Kommunen und Gemeinden, die finanziell oder beratend den Betrieb von Mobilitätsangeboten unterstützen können. Über mögliche Mittel und Hilfen informieren Sie sich bitte entsprechend Ihrer Sachlage bei den einzelnen Optionen.

Förderprogramme

Schlagworte:

Förderprogramm Innovative Mobilitätsangebot

Informationen:
Gerade in einem Flächenland wie Brandenburg sind Verdichtung und Fortschritt des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) – insbesondere im ländlichen Raum – eine essentielle Grundlage der Verbesserung der Alltagsmobilität und der Erreichbarkeit von Tourismus- und Freizeitzielen. Daher fördert das Land Brandenburg mit dieser Richtlinie die Konzeption, den Betrieb und die Evaluation ausgewählter ÖPNV-Angebote.
Ziel des Förderprogramms: Konzeption neuer Mobilitätsangebote im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zur Ergänzung des bestehenden Linienverkehrs. Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2024

Kontakt:
Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) | https://mil.brandenburg.de/mil/de/service/foerderprogramme/mobilitaet-verkehr/foerderprogramm-innovative-mobilitaetsangebote/

Schlagworte:

Ländliche Gestaltungsräume (LGR-Fonds)

Informationen:
Die Mittel des LGR-Fonds stehen für die Förderung von Maßnahmen zur Verfügung, welche die Kommunen dabei unterstützen sollen, vor Ort bestehende Herausforderungen und Problemlagen vorrangig aus dem Beriech der Daseinsvorsorge zu bewältigen. Dies gilt insbesondere für gemeindeübergreifende Maßnahmen in den Handlungsfeldern Mobilität/Erreichbarkeit, Nahversorgung, Gesundheit, Bildung Kitas/Horte, Kultur sowie Kooperation und Gemeinschaft. Eine Förderung durch den LGR-Fonds kommt dann in Betracht, wenn keine Fördermittel aus bestehenden Förderprogrammen der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes zur Verfügung stehen. Eine Kofinanzierung von Maßnahmen die aus bestehenden Förderprogrammen gefördert werden, ist möglich.

Kontakt:

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg Vorpommern -Oberste Landesplanungsbehörde-, Schloßstraße 6-8, 19053 Schwerin | E-Mail:  | https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/Raumordnung/L%C3%A4ndliche-GestaltungsR%C3%A4ume/

Förderrichtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland

Informationen:

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert Ihre innovativen und in erster Linie investiven Maßnahmen, die die Verhältnisse für den Radverkehr verbessern und die eine nachhaltige Mobilität durch den Radverkehr sichern. Dazu gehören zum Beispiel urbane oder quartiersbezogene Mobilitätskonzepte und Mobilitätsmaßnahmen zum Radverkehr einschließlich der Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln.

Sie erhalten die Förderung auch für Maßnahmen, die als Grundlage für förderfähige Vorhaben dienen. Dies kann ein eigenständiges Vorhaben sein oder ein vorbereitender Teil eines förderfähigen Vorhabens. Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2026

Kontakt:

Bundesamt für Güterverkehr, Werderstraße 34, 50672 Köln | Tel: 0221 57765099 | https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/StV/foerderung-innovative-projekte-radverkehr.pdf?__blob=publicationFile

Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie)

Informationen:
Neue Förderschwerpunkte, erweiterte Antragsberechtigungen und eine lange Geltungsdauer: Das sind die Eckpunkte der heute vom Bundesumweltministerium veröffentlichten novellierten Kommunalrichtlinie, die zum 1. Januar 2022 in Kraft tritt. Die neue Richtlinie soll Anreize für kommunale Akteur*innen schaffen, den Klimaschutz vor Ort noch effektiver voranzubringen.
Von Klimaschutzkoordinator*innen über Vorreiterkonzepte bis hin zu Machbarkeitsstudien: Die neu gestaltete und erweiterte Kommunalrichtlinie bietet nun noch mehr Möglichkeiten, sich vor Ort für den Klimaschutz stark zu machen. Das Ziel: kommunale Akteur*innen bei ihrem Engagement für den Klimaschutz finanziell zu unterstützen und so die großen Potenziale zur Einsparung von Treibhausgasemissionen auf kommunaler Ebene auszuschöpfen. Die neue Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2027.

Kontakt:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH | 030 / 700 181- 880 | nki-kommunalrichtlinie(at)z-u-g.org | https://www.klimaschutz.de/de/service/meldungen/neue-kommunalrichtlinie-noch-mehr-moeglichkeiten-fuer-den-kommunalen-klimaschutz

Förderaufruf Klimaschutz durch Radverkehr

Informationen:
Über den Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ unterstützt das Bundesumweltministerium modellhafte, investive Projekte, die das Radfahren im Alltag, in der Freizeit und für den Liefer- und Transportverkehr attraktiver machen.
Ziel des Förderaufrufes ist es, Anreize zur Erschließung von Minderungspotenzialen im Handlungsfeld Radverkehr zu verstärken, die Minderung von Treibhausgasemissionen zu beschleunigen und Treibhausgaseinsparungen durch investive regionale Modellprojekte zu realisieren. Richtlinie gilt vom 01. Sep. 2021 bis 31. Okt. 2024.

Kontakt:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH | 030 700 181-972 | nki-radverkehr(at)z-u-g.org | https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/klimaschutz-durch-radverkehr

Bike+Ride-Offensive

Informationen:
Mit der Bike+Ride-Offensive soll der Auf- und Ausbau von Radabstellanlagen an Bahnhöfen für Kommunen erleichtert werden. Bis Ende 2022 sollen 100.000 zusätzliche Bike+Ride-Plätze deutschlandweit errichtet werden. Die Bike+Ride-Offensive ist eine Kooperation des Bundesumweltministeriums und der Deutschen Bahn (DB).
Umwelt- und klimafreundliche Mobilität ist ein Schlüsselfaktor für die Erreichung der Klimaschutzziele. Die Bike+Ride-Offensive schafft attraktive Rahmenbedingungen, um Kommunen bei der kurzfristigen Errichtung von Fahrradabstellanlagen zu unterstützen. Antragstellung im Zeitraum: 01.01.22 bis 31.12.27

Kontakt:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH | 030 700 181-977 | kommunalrichtlinie-nki@z-u-g.org | https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie/bikeride-offensive-2022

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Events (Seminare/Messen)

14. Deutsche Nahverkehrstag

Event:
14. Deutsche Nahverkehrstag

Termin:
13. bis 15. Juni 2022 in Koblenz

Informationen:

Passend zum diesjährigen Motto „Das Klima retten! Der ÖPNV als Schlüsselfaktor?“ erwarten Sie spannende Vortragsthemen u.a. zu den folgenden inhaltlichen Schwerpunkten: Verkehrswende, Fahrzeuge und Technik, Multimodalität, Digitale Entwicklungen, Fahrpersonal, On-Demand-Verkehre, Mittelstand und Taxi, Barrierefreiheit, Tarif und Vertrieb, Seilbahnen und Monorails als Teil des ÖPNV, Marktentwicklung nach Corona sowie Brandschutz bei Batteriefahrzeugen!

Das Vortragsprogramm startet voraussichtlich am Montag, 13. Juni 2022 um 14:00 Uhr und endet am Mittwoch, 15. Juni 2022, ebenfalls um circa 14:00 Uhr. Zudem erwarten Sie kommunikative Abendveranstaltungen, die wir derzeit für Sie planen!

Sie können sich ab sofort hier für den Kongress  (Vortragsprogramm und Messebesuch) anmelden.

Die Anmeldemöglichkeit für die beiden Abendveranstaltungen geben wir in wenigen Wochen mit der Bekanntgabe des zugehörigen Programms frei. Selbstverständlich können Sie sich dazu auch im Nachgang noch registrieren!

Kontakt:
Kongressbüro 14. Deutscher Nahverkehrstag 2022, Valentum Kommunikation GmbH, Ansprechpartnerinnen: Barbara Arweck und Julia Thunecke, Tel: 0941 591 896 29 | E-Mail: nahverkehrstag@valentum-kommunikation.de | www.deutschernahverkehrstag.de

EUROBIKE 2022

Event:
EUROBIKE 2022

Termin:
13.07.2022 – 17.07.2022

Informationen:
Die Messe EUROBIKE Frankfurt am Main ist die internationale Fahrradmesse. Mehr als 1.000 nationale und internationale Aussteller präsentieren auf der EUROBIKE Messe Frankfurt in den Hallen und auf dem Freigelände ihre Produkte und Dienstleistungen und bilden das weltweite Spektrum der Fahrrad-Branche ab. Fahrräder und Zubehör für Sport und Mobilität sind gleichermaßen in einer einzigartigen Produktbreite vertreten. Alles kann ausgiebig getestet werden. Die Fahrradfachmesse rückt Neuheiten, Innovationen und Produkt-Premieren ins Rampenlicht und bietet somit einen enormen Mehrwert für Industrie, Handel und Medien. Das Konzept der EUROBIKE Frankfurt ermöglicht einen umfassenden Überblick, schafft Synergien und verdichtet Information für alle Akteure der globalen Fahrradbranche.

Kontakt:
Messe Frankfurt, Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327 Frankfurt am Main | https://www.eurobike.com/de/

Bike-Sharing: Die größten Vorteile für Kommunen

Themen wie Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein spielen heute eine wichtigere Rolle als jemals zuvor. Ein umweltfreundlicher Lebensstil baut nicht nur auf einem bewussten Umgang mit Müll oder der Nutzung regionaler Lebensmittel auf. Auch das Thema Mobilität nimmt eine Schlüsselrolle ein. Längst ist es in den Köpfen von Millionen von Menschen fest verankert, für kleinere Fahrten weitgehend auf das eigene Auto zu verzichten und stattdessen häufiger in die Pedale zu treten. Fahrten mit dem Fahrrad schonen nicht nur die Umwelt, sondern tun zugleich der Umwelt etwas Gutes. Für einheimische Einwohner ist Bike-Sharing deshalb ebenso interessant wie für touristische Zwecke.

Preiswert, effizient und einfach

Eine gemeinsame Nutzung von Fahrrädern ist für Touristen und Einheimische ein preiswertes, effizientes und einfaches Transportmittel. Das Bike-Sharing-Konzept sieht vor, dass Nutzer die Fahrräder flexibel an mehreren Stationen abholen oder wieder zurückgeben können. Mittlerweile hat sich Umweltbewusstsein so sehr in den Köpfen von Menschen manifestiert, dass die Attraktivität von Regionen effektiv gesteigert wird. Zudem steht es Kommunen frei, die Basis für eine intermodale Kombination mit anderen Verkehrsmitteln wie Bahnen, Zügen oder Schiffen zu ermöglichen. Zusätzlich könnte Shared Mobility ein wichtiger Bestandteil eines ganzheitlichen und Regionen übergreifenden Mobilitätssystems sein. So könnte Bike-Sharing eine gute Grundlage sein, um eine effektivere Verbindung zum ÖPNV oder einen Anschluss an umliegende Städte herzustellen. Zudem profitieren touristische Einrichtungen wie Kulturstätten, die Gastronomie oder Hotellerie ebenfalls von den Vorzügen des Bike-Sharings.

Eine geringere Schadstoffbelastung

Die für den Umweltschutz positive verringerte CO₂-Schadstoffbelastung steigert die Attraktivität von Städten und Dörfern ebenso wie das geringere Verkehrsaufkommen. Es bilden sich automatisch weniger Staus, wenn sich der Anteil an Autos im Straßenverkehr dauerhaft reduziert. Folglich sind weniger Parkplätze für Autos erforderlich, was sich wiederum positiv auf das Stadtbild auswirkt.

Fördermittel erhalten

Aus wirtschaftlicher Perspektive haben Kommunen die Möglichkeit, für die Einführung von Shared Mobility von finanziellen Fördermöglichkeiten zu profitieren. Möglicherweise bietet das Geschäftskonzept auch eine gute Basis für zukünftige Kooperationen zwischen Vertretern des privaten und öffentlichen Sektors. Bei guter Planung und Organisation funktioniert Bike-Sharing komplett automatisiert, einschließlich Registrierung, Ausleihe, Bezahlung und Rückgabe. Der organisatorische Aufwand zum Betrieb des Fahrrad-Verleihs ist dadurch auf ein Minimum reduziert. Des Weiteren haben Kommunen die Möglichkeit, über an den Bikes angebrachte Werbung zusätzliche Einnahmen zu erzielen.

Im Detail:

  • Steigert die Attraktivität der Region (Seenlandschaften, Naherholungsgebiete, Kurorte, Seebäder, Kommunen, Gemeinden, Städte)
  • Intermodale-Kombination mit anderen Verkehrsmitteln (Straße, Schiene, Wasser)
  • Schaffung eines ganzheitlichen, regionenübergreifenden Mobilitätssystems (Anschluss an umliegende Städte, Verbindung mit ÖPNV, Hotellerie, Gastronomie, Kultureinrichtungen, touristischen Attraktionen)
  • weniger Verkehrsstaus
  • Verringerung der CO₂-Schadstoffbelastung
  • weniger notwendige KFZ-Parkplätze
  • Partnerschaften zwischen öffentlichem und privatem Sektor
  • Kompletter Prozess (Registrierung/Ausleihe/Bezahlung/Rückgabe) automatisiert
  • zusätzliche Einnahmen über Werbung an den Fahrrädern
  • Möglichkeit der Nutzung von Förderprogrammen